Vielen in unserem Verein ist es bisher erspart geblieben, sich mit dieser Frage auseinander zusetzen. Jetzt ist dies nötig und wir möchten versuchen, die Amtliche Bekanntgabe verständlicher dar zustellen: Bienenstände in den Betroffenen gebieten sind zu melden, unter Angabe von; Ort und Anzahl der Völker. Dies gilt auch wenn die Stände bereits gemeldet sind!! Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes …