Beim Verpachten kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung gehöre ein Verbot von Pestiziden in den Pachtvertrag.
Beim Verpachten kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung gehöre ein Verbot von Pestiziden in den Pachtvertrag.
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