Sollte es zu einem Verbot kommen, würde dieses nur drei Pestizide betreffen und auch da nur den Freilandeinsatz. Die Entscheidung sei ein „voreiliger und unerwarteter Entschluss“, so IGP-Obmann Christian Stockmar. „Die Mitgliedsstaaten sind sich ihrer Verantwortung scheinbar nicht bewusst, wenn …