In der konventionellen Landwirtschaft sollen in der Regel möglichst hochwertige Produkte hergestellt werden. Bei der ökologischen Wirtschaftsweise wird darüberhinaus auch der Erzeugungsqualität eine wesentliche Beachtung geschenkt. Neben einem hochwertigen Produkt soll auch die „Herstellung“ möglichst tier- und umweltschutzgerecht erfolgen. Auch im Sinne einer nachhaltigen Landbewirtschaftung ist eine ökologische Wirtschaftsweise zu begrüßen. Da aber durch die Zertifizierung und die regelmäßigen Kontrollen Zusatzkosten für den Imker entstehen, lohnt sich eine Umstellung betriebswirtschaftlich eher für größere Betriebe ab etwa 30 Völker. Weiterhin ist eine entsprechende Vermarktungsstruktur erforderlich, um die erforderlichen höheren Preise zu erzielen. Wer seinen Honig mit dem Hinweis auf biologische oder ökologische Erzeugung vermarkten will, muss sich speziellen Richtlinien unterwerfen. Dabei müssen als Mindeststandard die Vorschriften über die ökologische/biologische Produktion der Europäischen Union eingehalten werden. Quelle: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Nun gibt es einige Anbieter von Bio Produkten, die sich selbst noch strengere Richtlinien verordnet haben. Die Unterschiede und auch die Geschichte der Bio-Produkte liest man übersichtlich auf (Seite)

Dazu gehört, dass die Bienen nur in Beuten aus natürlichen Materialien gehalten werden und Anstriche nur außen mit schadstofffreien Farben erlaubt ist. Das Holz, das am liebsten verwendet wird, ist die Weymouthskiefer. Anstriche sind nur außen erlaubt mit schadstofffreien Farben. Im Umkreis von 3 km der Beute dürfen nur biologisch angebaute Pflanzen, bzw. Wildpflanzen wachsen, und Schadstoff ausstoßende Industrie und Autobahnen sowie Müllverbrennungsanlagen sind in diesem Radius verboten. Winterfutter besteht nur aus eigenem Honig und Pollen und die Zufütterung von Bio Zuckersirup ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Honigverarbeitung darf nur ohne Überschreitung der Bienenstocktemperatur (max. 40°) erfolgen.

Der Einsatz von chemischen Produkten/Medikamenten bei der Ernte des Honigs oder zur Vernichtung von Schädlingen ist in der Bio Imkerei nicht gestattet. Die Behandlung mit chemotherapeutischen Medikamenten (zum Beispiel Apistan gegen die Varroamilbe) ist in der konventionellen Imkerei erlaubt. Das Problem solcher Medikamente ist unter anderem, dass die Milben Resistenzen dagegen aufzeigen. Außerdem finden sich Rückstände der Mittel in Wachs und Honig.